Steuerabzug und Förderung für neue Fenster in Spanien 2026
Wenn Sie die Fenster Ihrer Hauptwohnung oder einer vermieteten Wohnung tauschen, können Sie 20 % oder 40 % der Kosten von der spanischen Einkommensteuer (IRPF) abziehen, mit Energieausweis vorher und nachher. Die Arbeiten müssen bis zum 31. Dezember 2026 bezahlt sein.
Stand: 12.10.2026 · Allgemeine Information, prüfen Sie Ihren Fall mit einem Steuerberater
Die zwei Abzüge, die zu einem Fenstertausch passen
| Abzug | Nötige Einsparung | Satz | Höchstbetrag |
|---|---|---|---|
| Geringerer Heiz- und Kühlbedarf | mindestens 7 % | 20 % | 5.000 € |
| Geringerer nicht erneuerbarer Primärenergieverbrauch | mindestens 30 % oder Energieklasse A oder B | 40 % | 7.500 € |
Beispiel: Kosten die Fenster 6.000 € und erfüllen Sie die Bedingung für 20 %, ziehen Sie 20 % von 5.000 € ab, also 1.000 € in der Steuererklärung. Ein dritter Abzug gilt für Arbeiten an ganzen Wohngebäuden, mit Frist bis 31.12.2027.
Wichtigste Voraussetzungen
- Wohnung: Ihre Hauptwohnung oder eine Ihnen gehörende, als Wohnung vermietete Wohnung (oder bis 31.12.2027 vermietet). Nicht vermietete Ferienwohnungen, Garagen, Abstellräume und Pools zählen nicht.
- Energieausweis vorher und nachher, von einem Fachplaner ausgestellt und registriert. Der erste darf höchstens zwei Jahre vor Beginn der Arbeiten ausgestellt sein; der letzte muss vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt werden.
- Frist: Es zählen Zahlungen bis zum 31.12.2026 (Verlängerung durch Real Decreto-ley 7/2026).
- Zahlung: Karte, Überweisung oder Namensscheck. Barzahlungen zählen nicht.
- Förderungen: Öffentliche Zuschüsse für dieselben Arbeiten werden abgezogen.
- Die Abzüge lassen sich für dieselben Arbeiten nicht kombinieren.
- Es ist ein IRPF-Abzug: Wer in Spanien nicht steueransässig ist und Nichtresidentensteuer zahlt, kann ihn nicht nutzen.
Reicht der Fenstertausch?
Oft ja: Alte Aluminiumfenster ohne thermische Trennung mit Einfachglas gegen Kunststofffenster oder thermisch getrenntes Aluminium mit Wärmeschutzglas zu tauschen, senkt Wärme- und Kälteverluste. Den genauen Prozentsatz berechnet aber der Fachplaner anhand der beiden Ausweise, abhängig von Wohnung, Ausrichtung und Anzahl der Fenster.
Förderungen in der Region Valencia und in Murcia
Zum Zeitpunkt dieses Ratgebers ist uns kein offenes Förderprogramm mit direkten Zuschüssen für den Fenstertausch in Privatwohnungen bekannt. Fragen Sie beim IVACE, auf der Website Ihres Rathauses oder bei dessen Sanierungsbüro nach, denn Programme ändern sich im Laufe des Jahres.
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
- Lassen Sie den ersten Energieausweis vor Beginn erstellen.
- Fragen Sie ein Angebot an: Wir geben Ihnen die technischen Daten jedes Fensters (U-Werte von Profil und Glas) für den Fachplaner.
- Wir fertigen und montieren; zahlen Sie per Überweisung oder Karte und bewahren Sie die Rechnung mit Ihrer NIE/NIF auf.
- Lassen Sie den abschließenden Energieausweis vor dem 1. Januar 2027 erstellen.
- Machen Sie den Abzug in der Steuererklärung des Jahres geltend, in dem der abschließende Ausweis ausgestellt wird.
Da die Frist am 31.12.2026 endet, fragen Sie besser bald an: Fertigung und Montage brauchen ihre Zeit.
Quellen
Häufige Fragen
Kann ich neue Fenster in meiner Ferienwohnung absetzen?
Nur wenn Sie sie als Wohnung vermieten oder bis zum 31. Dezember 2027 vermieten. Eine selbst genutzte Zweitwohnung ist nicht begünstigt.
Wie viel kann ich höchstens abziehen?
Beim 20-%-Abzug bis zu 1.000 € (20 % von 5.000 €), beim 40-%-Abzug bis zu 3.000 € (40 % von 7.500 €). Zuschüsse für dieselben Arbeiten werden abgezogen.
Brauche ich den Energieausweis vor dem Fenstertausch?
Ja. Nötig sind ein Ausweis vor Beginn der Arbeiten (höchstens zwei Jahre vorher) und einer nach Abschluss, um die Einsparung nachzuweisen.
Fenster noch vor Jahresende tauschen
Berechnen Sie den Richtpreis und fordern Sie ein Angebot mit den technischen Daten jedes Fensters für Ihren Energieausweis an.